Referenzen des TNBB e.V.

Kann ich dem TNBB e.V. guten Gewissens eine Spende zukommen lassen? Ist der Verein ordentlich eingetragen? Sind Spenden steuerlich abzugsfähig? Wir der Verein geprüft? Fragen dieser Art werden ständig an uns herangetragen. In Zeiten wo wir alle den Gürtel enger schnallen müssen und Spendenbetrug zum Volkssport geworden ist möchten Sie als Spender natürlich wissen, ob Ihre Spende bei uns auch ankommt, zweckgerichtet verwendet wird es sich bei dem Tier- und Naturschutzbund Berlin-Brandenburg e.V. um eine seriöse Einrichtung handelt. Nachfolgend haben wir Ihnen einige Nachweise zusammengestellt. Unter anderem bekommen wir vom Europäischen Sozialfonds ESF über das Bundesverwaltungsamt derzeit im Rahmen des Projektes "Bürgerarbeit" vier Vollzeit-Arbeitsplätze mit insgesamt € 155.520,00€ gefördert. Bevor man eine derartige Förderung erhält, besuchen Mitarbeiter der zuständigen Arbeitsagentur den Verein und machen sich ein Bild darüber ob die Arbeit auch förderungswürdig ist. Im Rahmen dieser Projekte werden wir geprüft und müssen genaue Rechenschaft über die Verwendung der Mittel ablegen. Für Sie als Spender ein deutlicher Anhaltspunkt das bei uns alles mit rechten Dingen zugeht und Ihre Spenden auch bei den Tieren ankommen. Weiterhin wurden wir in die Liste der Empfänger von Geldauflagen in Strafverfahren beim Oberlandesgericht Brandenburg aufgenommen. Auch dort musste zuvor nachgewiesen werden das unser Verein tatsächlich gemeinnützig tätig ist. Und zu guter letzt ist da noch der Bescheid der Gemeinnützigkeit des Finanzamtes Nauen. Dort müssen wir jährlich genau darlegen was mit den eingenommenen Geldern geschehen ist. Nun könnten Sie ja immer noch meinen Papier ist geduldig und das Finanzamt weit weg. - Weit gefehlt. Das Finanzamt Nauen sitzt drei fünf Hausnummern neben unserem Vereinsgelände und kann von seinem Fenster aus auf unser Vereinsgelände blicken.

Sie haben immer noch Zweifel? Besuchen Sie uns! Wir freuen uns auf Sie! 

 

 

1.) Oberlandesgericht Brandenburg

2. Finanzamt Nauen

3.) Förderbescheid des Bundesverwaltungsamtes  

über 77.760€ vom März 2011 Projekt "Bürgerarbeit"

4.) Förderbescheid des Bundesverwaltungsamtes  

über 77.760€ vom August 2011 Projekt "Bürgerarbeit 2"

 

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